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KOK-Studie: Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Ermittlungsverfahren – Eine Untersuchung zur Bedeutung von Betroffenenrechten für das Strafverfahren

Neue Studie des KOK e.V. stellt fest: Strafverfolgung und Opferschutz gehören untrennbar zusammen

Die Studie Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Ermittlungsverfahren des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel – KOK e.V. untersucht die Bedeutung von Betroffenenrechten für die Strafverfolgung von Menschenhandel und Ausbeutung.

Betroffene von Menschenhandel ohne ausreichenden Zugang zu Opferrechten

Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung. Ein Großteil der Strafverfahren im Bereich Menschenhandel werden jedoch eingestellt. Die Verfahren, die überhaupt zu Verurteilungen von Täter*innen führen, gelingen nur dann, wenn Betroffene vor Gericht verwertbare Zeug*innenaussagen abgeben. Schon das Ermittlungsverfahren stellt eine hohe Belastung für Betroffene dar, insbesondere, wenn sie durch Ausbeutungssituationen traumatisiert sind. Dies vor dem Hintergrund, dass Betroffene nur unzureichend Zugang zu ihren Rechten erhalten. „Für die Gewährleistung von Betroffenenrechten ist es grundsätzlich wichtig, dass Betroffene an Fachberatungsstellen verwiesen werden, damit sie über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten umfassend aufgeklärt und entsprechend begleitet werden können“, erklärt Claudia Robbe, KOK-Vorstand und Mitarbeiterin des Fraueninformationszentrums FiZ.

Eine konsequente Gewährleistung von Betroffenenrechten kann mittelbar zu einer Verbesserung der Strafverfolgung führen

Im Rahmen der Untersuchung wird festgestellt, dass es einen sichtbaren Zusammenhang zwischen den hohen Einstellungsquoten in Verfahren gegen Menschenhandel und dem häufig nicht gewährleisteten Zugang von Betroffenen zu ihren Rechten gibt. Wenn Betroffene von Menschenhandel frühzeitig identifiziert, durch Fachberatungsstellen unterstützt und ihnen zügig die Bedenk- und Stabilisierungsfrist, Unterkunft und Sozialleistungen gewährleistet werden, erhöht sich regelmäßig die Stabilität und damit auch die Aussagefähigkeit und -bereitschaft Betroffener. „Die Bekämpfung von Menschenhandel und eine effektive Strafverfolgung können folglich nur zusammen mit einer konsequenten Durchsetzung von Betroffenenrechten gelingen“, bekräftigt Sophia Härtel, Rechtsreferentin im KOK. „Hierfür müssen alle beteiligten Akteure zusammenarbeiten.“

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